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Seit Samstag neue Regeln für Gastronomie und Handel

Ordnungsamt berät Geschäftsleute

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Die Außenterrasse beim Hotel-Restaurant Haselhoff
Foto: (c) Stadt Coesfeld

Das Coesfelder Ordnungsamt hat am Freitag und auch heute wieder zahlreiche Gespräche mit den örtlichen Gastwirt:innen und Geschäftstreibenden geführt. Teamleiter Hubertus Brüggemann berichtet: „Unsere Corona-Hotline glüht: Am Freitag haben wir mit dem gesamten Team die Gastronomie beraten, wie die Coronaschutz-Verordnung, die am Mittwochnachmittag angekündigt worden war und seit Samstag gilt, in den Betrieben umgesetzt werden kann und was unter welchen Voraussetzungen möglich ist.“ Während die Gastronomie etwas lockern und ihre Gäste nun mit negativem Testergebnis auch draußen bewirten darf, gibt es mit der Testpflicht im Einzelhandel eine Auflage, die hier im Kreis bisher nicht galt. „Statt des bisher nötigen Termins brauchen Kundinnen und Kunden nun ein negatives Testergebnis, das nicht älter ist als 48 Stunden, wenn sie shoppen gehen möchten“, informiert Hubertus Brüggemann: „Das gilt natürlich nicht in Geschäften, die der Grundversorgung dienen und auch bisher schon frei zugänglich waren. Da war der Beratungsbedarf enorm.“

Die Corona-Hotline des Ordnungsamtes ist weiterhin erreichbar unter Tel. (02541) 939-2000, montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr.

Bildunterschrift: Die Coesfelder Cafés und Gaststätten dürfen draußen wieder Gäste bewirten. Wer wie hier am Hotel-Restaurant Haselhoff Platz nehmen möchte, braucht, ebenso wie im Einzelhandel, ein negatives Corona-Test-Ergebnis.

 

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