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"Coesfeld weihnachtet" lädt in der Vorweihnachtszeit ein

Weihnachtliches Flair mit vielen Lichtakzenten, Weihnachtshütten und Live-Musik an den Advents-Samstagen

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Schüppenstraße mit Weihnachtsbeleuchtung und hellen Schaufenstern in der Dämmerung
Foto: (c) Münsterland e.V. Philipp Fölting

Jeder von uns hat den Wunsch nach etwas weihnachtlichem Flair, gemütlicher Stimmung und ein wenig Normalität in dieser Zeit. Deshalb hat sich das Team vom Stadtmarketing Verein Coesfeld & Partner e.V. ein zweites Mal für das Konzept „Coesfeld weihnachtet“ entschieden. „Wir wollen für Coesfelder:innen und Besucher:innen der Stadt eine weihnachtliche Atmosphäre schaffen“, so die Geschäftsstelle. Der große Vorteil des Konzepts ist die Durchführbarkeit unter Einhaltung der neuesten Corona-Regeln. Aufgrund der weit auseinander gezogenen Weihnachtshütten ist ein unbeschwerter Bummel durch die Innenstadt möglich.

So leuchtet Coesfeld - schon seit dem 20. November besonders hell. Neben der üblichen Weihnachtsbeleuchtung gibt es wie im letzten Jahr zusätzliche interessante Licht-Akzente überall in der Stadt. Auch ein Blick in die Seitenstraßen lohnt sich.

Die Weihnachtshütten, die in den Einkaufsstraßen zu finden sind, bieten ein buntes und teilweise auch wöchentlich wechselndes Angebot an. Sie laden zusätzlich zu weihnachtlich dekorierten Geschäften vom 27.11. bis 18.12.2021, montags bis freitags von 14.00 bis 18.30 Uhr und samstags von 10.00 bis 18.00 Uhr zum Bummel ein. Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung gelten für Besucher der Imbiss-Angebote und Weihnachtshütten besondere Vorgaben (s.u.).

Besondere Highlights hat der Stadtmarketing Verein sich für die Advents-Samstage überlegt. Den Auftakt macht Hardy`s Jazzband, die am 27.11. nachmittags Musik in die Einkaufsstraßen bringt. Der für den 4.12. geplante Nikolausumzug findet nicht, wie ursprünglich geplant, statt. „Wir bedauern das natürlich sehr,“ so Stefanie Borgert, Geschäftsführerin des Stadtmarketingvereins. „Da jedoch keine größeren Veranstaltungen mehr stattfinden sollen und wir auch die Kinder schützen möchten, die sich derzeit noch nicht impfen lassen können, haben wir uns bewusst für diesem Schritt entschlossen“. Verzichten müssen die Kinder aber auf ihre Nikolaustüten nicht. Das Team des Stadtmarketing plant gerade eine Alternative zur Ausgabe der Nikolaustüten gegen bereits erworbene Gutscheine. Der 11.12. wird am Nachmittag durch die „Sunshine Coconuts“ mit karibischen Weihnachtsklängen belebt. Auch hier wird sich der Standort im Laufe des Nachmittags verändern. Am 18.12. wird zum Abschluss der „Coesfeld weihnachtet“-Zeit die Stadtkapelle mit etwas Lokalkolorit auftrumpfen. In mehreren Kleingruppen werden sie am Nachmittag an verschiedenen Orten auftreten.

Zum weihnachtlichen Flair tragen außerdem 60 Tannen bei, die in der Stadt verteilt stehen. Einige von ihnen wurden von Kindergärten, Grundschulen, Geschäftsleuten, Familien und Freunden geschmückt, für die anderen werden noch fleißige Helfer:innen gesucht, die Lust haben, weihnachtlichen Baumschmuck zu basteln. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist nur, dass die Dekoration weihnachtlich und wetterfest ist. Bei Interesse einfach eine Mail schicken an: stadtmarketing@coesfeld.de.

Wie schon in den vergangenen Jahren, kann natürlich auch dieses Jahr an den Advents-Samstagen wieder kostenfrei geparkt werden. Dies lohnt sich besonders, weil der Coesfelder Handel dann zum Weihnachtseinkauf bis 18.00 Uhr einlädt.

„Wir hoffen, mit unserem kleinen aber feinen Arrangement dazu beitragen zu können, dass trotz dieser Zeit der Weihnachtseinkauf bei lokalen Händler:innen zu einem besonderen Erlebnis wird,“ so Stefanie Borgert.

Stets aktualisiert können die Informationen rund um die Vorweihnachtszeit in Coesfeld immer hier eingesehen werden: www.coesfeld-weihnachtet.de

Bildunterschrift: Weihnachtliche Atmosphäre mit besonderer Beleuchtung und kostenfreiem Parken an Advents-Samstagen erwartet die Besucher beim entspannten Weihnachtseinkauf in Coesfeld

Zum Thema:

Hygienevorgaben beim Besuch der Stände von „Coesfeld weihnachtet“:

  • Für den Verzehr von Speisen oder Getränken an Imbiss-Ständen ist der 2G-Nachweis notwendig*
    • Der 2G-Nachweis ist nicht erforderlich, wenn sich die Nutzung auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
  • Halten Sie immer mindestens 1,5m Abstand zueinander.
  • Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.

*2G = Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind hiervon ausgenommen.

 

 

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