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19.03.20, 12.45 Uhr: Klarstellung zur Allgemeinverfügung von gestern (18.03.): Restaurants und die meisten Geschäfte geschlossen
Auch Coesfelder Frisörsalons zu
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Seit heute Vormittag gelten neue Beschränkungen für Gaststätten und Einzelhändler. Bis auf wenige Ausnahmen sind Einzelhändler und Lokale zu schließen. Dazu hatte die Stadt Coesfeld gestern Abend noch eine neue Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 8 veröffentlicht. Die Stadt Coesfeld stellt klar, dass auch Friseursalons im Zuge der gegenwärtigen Corona-Krise bis auf weiteres zu schließen sind. Ordnungsamtsleiter Theo Witte: „Wir haben uns dazu mit der Bezirksregierung Münster, der Stadt Münster und den Münsterland-Kreisen abgesprochen“. Ziel ist eine einheitliche Linie, die Regeln vor Ort treffen die Städte und Kommunen dann selbst, so wie in den letzten Tagen mit Allgemeinverfügungen.
Der Text der Allgemeinverfügung vom 18.März findet sich unter dem Link https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/amtsblatt/ab20200318-08.pdf als Amtsblatt Nr. 8.
Eine Liste mit häufig gestellten Fragen sind unter dem Link https://www.coesfeld.de/corona.html zu finden, welcher laufend aktualisiert wird.
Die Hotline der Stadt Coesfeld zum Thema Corona ist weiterhin im Rathaus erreichbar, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr; Tel. (02541) 939-2000.